Kurze Antwort
Richtig ist: 1,50 m.
Richtig ist 1,50 m. In Baden‑Württemberg gelten zum Schutz gegen Rehwild wilddichte Zäune mit mindestens 1,50 m Höhe als übliche Schutzvorrichtung (§ 11 JWMG‑VO). Niedrigere Höhen sind nicht rehwilddicht; höhere Vorgaben (1,80 m/2,50 m) betreffen größeres Schalenwild.
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