Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-247-2021

Als übliche Schutzvorrichtungen zur Vermeidung von Wildschäden durch Rehwild gelten in Baden-Württemberg wilddichte Zäune mit einer Höhe von

Kurze Antwort

Richtig ist: 1,50 m.

  • A)1,20 m
  • B)1,00 m
  • C)1,50 m
  • D)2,50 m
  • E)2,00 m
Erklärung

Richtig ist 1,50 m. In Baden‑Württemberg gelten zum Schutz gegen Rehwild wilddichte Zäune mit mindestens 1,50 m Höhe als übliche Schutzvorrichtung (§ 11 JWMG‑VO). Niedrigere Höhen sind nicht rehwilddicht; höhere Vorgaben (1,80 m/2,50 m) betreffen größeres Schalenwild.

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