Kurze Antwort
Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis sind erforderlich.
Beim Führen von Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung weist der Jagdschein das Führrecht nach, die WBK den Besitz der konkreten Waffe, und der Personalausweis dient der Identifikation; Waffenschein und EFP sind hier nicht erforderlich.
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