Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-9-2021

Auf dem Weg in Ihr Jagd-Revier werden Sie von einer Polizeistreife kontrolliert. Welche Dokumente benötigen Sie zum Nachweis Ihrer Berechtigung, Waffen mit sich führen zu dürfen?

Kurze Antwort

Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis sind erforderlich.

  • A)Jagdschein
  • B)Waffenschein
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Europäischer Feuerwaffenpass
  • E)Personalausweis
Erklärung

Beim Führen von Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung weist der Jagdschein das Führrecht nach, die WBK den Besitz der konkreten Waffe, und der Personalausweis dient der Identifikation; Waffenschein und EFP sind hier nicht erforderlich.

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