Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-184-2021

Auf einer Drückjagd im Dezember erlegen Sie ein abgekommenes Stück Rehwild mit struppiger Decke und verschmutztem Spiegel. Der Jagdpächter schenkt Ihnen das Stück. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Kurze Antwort

Das Stück muss bei beabsichtigter Verwertung der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden; alternativ kann ich es unschädlich beseitigen.

  • A)Wenn der Pächter keine Bedenken hat, kann ich das Stück verkaufen.
  • B)Den Aufbruch und die Decke sollte ich unschädlich entsorgen, das Wildbret ist unbedenklich.
  • C)Wenn ich das Stück verwerten möchte, muss ich es einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen.
  • D)Ich schicke die Organe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Begutachtung und kann das Tier nach drei Tagen verkaufen.
  • E)Ich kann das Stück unschädlich beseitigen.
Erklärung

Struppige Decke und verschmutzter Spiegel sind bedenkliche Merkmale; ohne amtliche Untersuchung darf es nicht in Verkehr gebracht werden. Wenn keine Verwertung gewünscht ist, ist die unschädliche Beseitigung zulässig. Regulations may vary depending on the federal state.

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