Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-231-2021

Auf welche Innentemperatur muss nach rechtlichen Vorschriften das zum Verkauf bestimmte Großwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: + 7 Grad Celsius.

  • A)- 4 Grad Celsius
  • B)+ 4 Grad Celsius
  • C)+ 7 Grad Celsius
  • D)+ 10 Grad Celsius
  • E)+ 13 Grad Celsius

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