Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-232-2021

Auf welche Innentemperatur muss nach rechtlichen Vorschriften das zum Verkauf bestimmte Kleinwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Kurze Antwort

Zum Verkauf bestimmtes Kleinwild ist alsbald nach der Erlegung auf eine Innentemperatur von höchstens +4 °C abzukühlen.

  • A)- 4 Grad Celsius
  • B)+ 4 Grad Celsius
  • C)+ 7 Grad Celsius
  • D)+ 10 Grad Celsius
  • E)+ 13 Grad Celsius
Erklärung

Die Tier-LMHV und EU-VO 853/2004 schreiben für Kleinwild max. +4 °C Kerntemperatur vor. So wird Keimwachstum gehemmt und die Wildbrethygiene gewährleistet.

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