Kurze Antwort
Zum Verkauf bestimmtes Kleinwild ist alsbald nach der Erlegung auf eine Innentemperatur von höchstens +4 °C abzukühlen.
Die Tier-LMHV und EU-VO 853/2004 schreiben für Kleinwild max. +4 °C Kerntemperatur vor. So wird Keimwachstum gehemmt und die Wildbrethygiene gewährleistet.
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