Kurze Antwort
Hasen und Wildkaninchen müssen auf 4°C, Großwild auf 7°C Kerntemperatur alsbald nach dem Erlegen heruntergekühlt werden.
Die Tier-LMHV und EU-VO 853/2004 schreiben 4°C für Kleinwild (Hasenartige) und 7°C für Großwild vor. So wird rasches Auskühlen sichergestellt und mikrobielles Wachstum begrenzt.
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