Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-233-2021

Auf welche Innentemperatur muss Wild nach rechtlichen Vorschriften alsbald nach dem Erlegen mindestens gebracht werden?

Kurze Antwort

Hasen und Wildkaninchen müssen auf 4°C, Großwild auf 7°C Kerntemperatur alsbald nach dem Erlegen heruntergekühlt werden.

  • A)Hierzu gibt es keine Vorschrift.
  • B)Alles Wild auf 11°C.
  • C)Hasen und Wildkaninchen auf 4°C, Großwild auf 7°C.
  • D)Alles Wild auf 7°C.
  • E)Hasen und Wildkaninchen auf 7°C, Großwild auf 4°C.
Erklärung

Die Tier-LMHV und EU-VO 853/2004 schreiben 4°C für Kleinwild (Hasenartige) und 7°C für Großwild vor. So wird rasches Auskühlen sichergestellt und mikrobielles Wachstum begrenzt.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten