Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-6-2021

Auf welche Tätigkeiten erstreckt sich die Jagdausübung?

Kurze Antwort

Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

  • A)Versorgen und Verwerten von Wild.
  • B)Aufsuchen und Nachstellen von Wild.
  • C)Erlegen und Fangen von Wild.
  • D)Aussetzen von Wild.
Erklärung

Nach § 1 Abs. 4 BJagdG umfasst die Jagdausübung genau diese vier Tätigkeiten. Versorgen/Verwerten sowie Aussetzen von Wild gehören nicht zur Jagdausübung im gesetzlichen Sinne.

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