Kurze Antwort
Richtig ist: Auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.
Richtig ist die Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak verboten, weil hier kurz vor der Ernte besondere Schäden und Brand-/Unfallgefahren drohen und die Erntebestände geschont werden müssen. Auf ausgereiften Hackfrüchten, überwinternden Beständen oder Sonderkulturen ist die Treibjagd nicht per se jagdrechtlich untersagt; hier entscheidet der Jagdleiter unter Beachtung von Tierschutz, Sicherheit und Rücksicht auf den Landwirt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.