Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-45-2021

Aus beruflichen Gründen haben Sie Ihren Hauptwohnsitz vorübergehend im Ausland. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, aber der zuständigen Behörde notfalls Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.

  • A)Sie müssen Ihre Waffen vorher zwingend an einen Berechtigten veräußern oder unbrauchbar machen lassen.
  • B)Sie müssen Ihre Waffenbesitzkarte zwingend bei der zuständigen Behörde abgeben.
  • C)Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, aber der zuständigen Behörde notfalls Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.

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