Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-45-2021

Aus beruflichen Gründen haben Sie Ihren Hauptwohnsitz vorübergehend im Ausland. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, müssen der zuständigen Behörde jedoch gegebenenfalls weiterhin Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.

  • A)Sie müssen Ihre Waffen vorher zwingend an einen Berechtigten veräußern oder unbrauchbar machen lassen.
  • B)Sie müssen Ihre Waffenbesitzkarte zwingend bei der zuständigen Behörde abgeben.
  • C)Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, aber der zuständigen Behörde notfalls Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.
Erklärung

Ein vorübergehender Hauptwohnsitz im Ausland führt nicht automatisch zum Verlust der Waffenbesitzkarte oder zur Pflicht, die Waffen zu veräußern. Die waffenrechtlichen Voraussetzungen müssen jedoch weiterhin erfüllt und auf Verlangen nachgewiesen werden.

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