Kurze Antwort
Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, müssen der zuständigen Behörde jedoch gegebenenfalls weiterhin Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ein vorübergehender Hauptwohnsitz im Ausland führt nicht automatisch zum Verlust der Waffenbesitzkarte oder zur Pflicht, die Waffen zu veräußern. Die waffenrechtlichen Voraussetzungen müssen jedoch weiterhin erfüllt und auf Verlangen nachgewiesen werden.
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