Kurze Antwort
Ein starker Zeckenbefall beeinträchtigt die Qualität des Wildbrets beim erlegten Rehwild nicht.
Zeckenbefall gilt für sich genommen nicht als bedenkliches Merkmal und schränkt die Genusstauglichkeit des Wildbrets nicht ein. Voraussetzung ist, dass keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.
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