Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-128-2021

Bei der Kontrolle einer Rehwildfütterung im Februar sehen Sie ein schwaches Stück Rehwild mit stark verschmutztem Spiegel. Das Stück wirkt abgekommen und hat eine deutlich herabgesetzte Fluchtdistanz. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Das Stück unverzüglich weidgerecht erlegen, um es als schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden zu bewahren, und den Abschuss anschließend der Unteren Jagdbehörde melden.

  • A)Das Stück sofort erlegen.
  • B)Bei der Unteren Jagdbehörde zunächst einen Antrag auf Schonzeitabschuss stellen.
  • C)Den Amtstierarzt informieren und dessen Anweisung einholen.
Erklärung

Bedenkliche Merkmale wie starker Spiegelverschmutz und herabgesetzte Fluchtdistanz deuten auf schwere Erkrankung hin. Nach § 22a BJagdG ist solches Wild unverzüglich zu erlegen; ein Antrag in der Schonzeit ist hier nicht erforderlich.

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