Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-246-2021

Bei einem Treiben auf Hase und Fuchs in Baden-Württemberg ruft plötzlich ein Jäger "Flugwild" und deutet auf einen Eichelhäher. Der Eichelhäher fliegt in Schussposition auf Sie zu. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich schieße nicht, da Eichelhäher dem Naturschutzrecht unterliegen und nicht bejagt werden dürfen.

  • A)Ich erlege den Eichelhäher, da er wie Elster und Rabenkrähe zu den Rabenvögeln gehört.
  • B)Eichelhäher dürfen nur mit Weicheisenschroten erlegt werden. Da ich aber nur Bleischrote dabei habe schieße ich nicht.
  • C)Ich schieße nicht, da Eichelhäher dem Naturschutzrecht unterliegen und nicht bejagt werden dürfen.
  • D)Ich erlege den Eichelhäher, weil er als Nesträuber ganzjährige Jagdzeit hat.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Der Eichelhäher unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht und ist besonders geschützt. In Baden‑Württemberg hat er keine Jagdzeit – ein Abschuss wäre weidwidrig und rechtswidrig; daher Finger gerade lassen.

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