Kurze Antwort
Richtig ist: Ich schieße nicht, da Eichelhäher dem Naturschutzrecht unterliegen und nicht bejagt werden dürfen.
Richtig ist Option 3: Der Eichelhäher unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht und ist besonders geschützt. In Baden‑Württemberg hat er keine Jagdzeit – ein Abschuss wäre weidwidrig und rechtswidrig; daher Finger gerade lassen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.