Kurze Antwort
Richtig ist: Das Reh unschädlich zu beseitigen.
Fallwild ist Wild, das ohne Erlegen zu Tode kam (hier Genickbruch im Zaun). Solches Wild ist grundsätzlich genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht oder verschenkt werden. Daher bleibt nur die unschädliche Beseitigung, z. B. Tierkörperbeseitigungsanstalt oder tief vergraben außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten.
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