Kurze Antwort
Richtig ist: Bei der Abgabe von Wild in der Decke ohne Kopf und rote Organe an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb.
Richtig ist Option 2. Für die Abgabe an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb muss der Jäger „kundige Person“ sein, wenn Großwild ohne Haupt und rote Organe oder jegliches Kleinwild abgegeben wird. Nur dann darf er die Unbedenklichkeit bescheinigen und auf das Beifügen von Kopf/Organen verzichten (Ausnahme trichinenanfällige Arten: Kopf/Zwerchfell mitgeben). Die übrigen Wege reichen mit „ausreichend geschulter Person“.
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