Kurze Antwort
Bei Such- und Treibjagden sowie bei jeder Jagd auf Federwild müssen brauchbare, geprüfte Jagdhunde mitgeführt und für Nachsuchen eingesetzt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen brauchbarer Hunde bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei Jagden auf Federwild; zudem sind sie für Nachsuchen verpflichtend. Pirsch- und Lockjagden fallen nicht unter diese Pflicht.
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