Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-135-2021

Bei welchen Jagdarten müssen brauchbare Jagdhunde mitgeführt und zur Nachsuche verwendet werden?

Kurze Antwort

Bei Such- und Treibjagden sowie bei jeder Jagd auf Federwild müssen brauchbare, geprüfte Jagdhunde mitgeführt und für Nachsuchen eingesetzt werden.

  • A)Suchjagden
  • B)Lockjagden
  • C)Treibjagden
  • D)Pirschjagd
  • E)Bejagung von Federwild
Erklärung

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen brauchbarer Hunde bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei Jagden auf Federwild; zudem sind sie für Nachsuchen verpflichtend. Pirsch- und Lockjagden fallen nicht unter diese Pflicht.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten