Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-136-2021

Bei welchen Jagdarten müssen brauchbare Jagdhunde mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Bei Treibjagden auf Schwarzwild und Feldhasen sowie bei jeder Jagd auf Federwild sind brauchbare, geprüfte Jagdhunde mitzuführen.

  • A)Treibjagd auf Schwarzwild
  • B)Ansitzjagd auf Schalenwild
  • C)Fangjagd mit Fallen
  • D)Jeglicher Jagd auf Federwild
  • E)Treibjagd auf Feldhasen
Erklärung

Landesjagdgesetze verlangen bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie jeder Jagd auf Federwild das Mitführen brauchbarer Hunde. Ansitz- und Fangjagd sind davon nicht erfasst. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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