Kurze Antwort
Bei Treibjagden auf Schwarzwild und Feldhasen sowie bei jeder Jagd auf Federwild sind brauchbare, geprüfte Jagdhunde mitzuführen.
Landesjagdgesetze verlangen bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie jeder Jagd auf Federwild das Mitführen brauchbarer Hunde. Ansitz- und Fangjagd sind davon nicht erfasst. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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