Kurze Antwort
Bei Schweinepest, Tollwut und Myxomatose ist das Wildbret stets genussuntauglich und muss unschädlich beseitigt werden.
Diese viralen Wildseuchen sind anzeigepflichtig (Schweinepest, Tollwut) bzw. führen wie Myxomatose immer zur Genussuntauglichkeit. Parasitenbefälle wie Leberegel oder Lungenwürmer machen das Wildbret nicht automatisch generell untauglich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.