Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-176-2021

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Kurze Antwort

Der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist bei der zuständigen Gemeinde zu melden.

  • A)Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde.
  • B)Bei dem örtlich zuständigen Forstrevierleiter
  • C)Bei der zuständigen Gemeinde.
  • D)Bei der zuständigen Jagdgenossenschaft.
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz § 34 ist die Gemeinde für die Schadensanmeldung zuständig. Für Forstflächen gelten dabei die Stichtage 1. Mai und 1. Oktober statt der Wochenfrist.

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