Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-175-2021

Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, anmelden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.

  • A)Beim zuständigen Amtsgericht.
  • B)Beim Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
  • C)Bei einem Wildschadenschätzer.
  • D)Bei der Gemeinde, in der der Geschädigte seinen Wohnsitz hat.
  • E)Bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten