Kurze Antwort
Nein, zum Anschießen oder Einschießen der Jagdwaffe im Revier ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Im Revier ist das Ein- beziehungsweise Anschießen der Jagdwaffe ohne zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis zulässig.
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