Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-32-2021

Benötigen Sie zum Anschießen oder Einschießen Ihrer Jagdwaffe im Revier eine besondere Erlaubnis?

Kurze Antwort

Nein, zum Anschießen oder Einschießen der Jagdwaffe im Revier ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)Nein, es ist keine besondere Erlaubnis notwendig.
  • B)Ja, zum Anschießen.
  • C)Ja, zum Einschießen.
  • D)Ja, bei mehr als drei Schüssen.
Erklärung

Im Revier ist das Ein- beziehungsweise Anschießen der Jagdwaffe ohne zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis zulässig.

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