Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-97-2021

Bestimmte Tiere unterliegen nach den Vorschriften der Lebensmittelhygiene einer Untersuchung auf Trichinen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für den Menschen verwendet werden soll. Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild jeden Alters unterliegt der Untersuchungspflicht. und Dachse unterliegen der Untersuchungspflicht, wenn sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

  • A)Eine Untersuchung von Schwarzwild ist erst ab einem Alter von etwa 12 Monaten vorgeschrieben.
  • B)Schwarzwild unterliegt nicht der Untersuchung, wenn es im eigenen Haushalt verwendet und bei der Zubereitung ausreichend erhitzt wird.
  • C)Schwarzwild, das nach dem Zerwirken 3 Wochen bei -15 Grad Celsius eingefroren wird, muss nicht auf Trichinen untersucht werden.
  • D)Schwarzwild jeden Alters unterliegt der Untersuchungspflicht.
  • E)Dachse unterliegen der Untersuchungspflicht, wenn sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Erklärung

Richtig sind 4 und 5: Jede Sau, egal ob Frischling oder Keiler, muss vor Verwertung auf Trichinen untersucht werden; Gleiches gilt für Dachse als Alles-/Fleischfresser, sofern für den menschlichen Verzehr bestimmt. Erhitzen oder Einfrieren ersetzt die amtliche Trichinenuntersuchung nicht; Ausnahmen nach Alter oder Haushaltsverwendung gibt es nicht (§ 2b Tier-LMHV).

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten