Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-249-2021

Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde, sonst aber keine bedenklichen Merkmale vorliegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein
  • B)Ja
Erklärung

Ja, der Eigenverbrauch ist zulässig. Ein Leberegelbefall beim Rehwild gilt für sich genommen nicht als bedenkliches Merkmal für das Wildbret, sofern das Stück ansonsten unauffällig ist; die befallene Leber wird verworfen, das übrige Wildbret kann verwendet werden. Reguläre Hygienemaßnahmen beachten.

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