Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, der Eigenverbrauch ist zulässig. Ein Leberegelbefall beim Rehwild gilt für sich genommen nicht als bedenkliches Merkmal für das Wildbret, sofern das Stück ansonsten unauffällig ist; die befallene Leber wird verworfen, das übrige Wildbret kann verwendet werden. Reguläre Hygienemaßnahmen beachten.
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