Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-162-2021

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.

  • A)Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.
  • B)Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
  • C)Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
  • D)Nein.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten