Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-101-2021

Darf ein Dachskern, der keine bedenklichen Merkmale aufweist, in jedem Fall vom Menschen verzehrt werden?

Kurze Antwort

Nein, Dachskern darf erst nach einer negativen Trichinenuntersuchung und anschließender Freigabe verzehrt werden.

  • A)Er darf nur in geräuchertem Zustand verzehrt werden.
  • B)Er darf ohne Einschränkung sofort verzehrt werden.
  • C)Er darf in keinem Fall verzehrt werden.
  • D)Er darf nur nach durchgeführter Trichinenuntersuchung mit anschließender Freigabe verzehrt werden.
Erklärung

Dachse können Trichinenträger sein. Deshalb ist die Untersuchung bei für den Verzehr bestimmtem Dachsfleisch verpflichtend; bis zum negativen Ergebnis darf es nicht verwertet werden.

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