Kurze Antwort
Ja, ein Dachs darf nach amtlicher Trichinenuntersuchung mit negativem Befund dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.
Der Dachs ist ein Alles-/Fleischfresser und potenzieller Träger von Trichinen. Nach Tier-LMHV ist eine Trichinenuntersuchung verpflichtend; erst bei negativem Ergebnis ist die Verwertung als Wildbret zulässig.
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