Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-102-2021

Darf ein erlegter Dachs dem menschlichen Verzehr zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, nach durchgeführter Trichinenuntersuchung.

  • A)Ja, es ist lediglich die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich.
  • B)Nein, auf gar keinen Fall.
  • C)Nein, es darf nur das Dachsfett verwendet werden.
  • D)Ja, nach durchgeführter Trichinenuntersuchung.

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