Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-102-2021

Darf ein erlegter Dachs dem menschlichen Verzehr zugeführt werden?

Kurze Antwort

Ja, ein Dachs darf nach amtlicher Trichinenuntersuchung mit negativem Befund dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.

  • A)Ja, es ist lediglich die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich.
  • B)Nein, auf gar keinen Fall.
  • C)Nein, es darf nur das Dachsfett verwendet werden.
  • D)Ja, nach durchgeführter Trichinenuntersuchung.
Erklärung

Der Dachs ist ein Alles-/Fleischfresser und potenzieller Träger von Trichinen. Nach Tier-LMHV ist eine Trichinenuntersuchung verpflichtend; erst bei negativem Ergebnis ist die Verwertung als Wildbret zulässig.

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