Kurze Antwort
Das Beachten der allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben, nämlich im Jagdrecht verankert (bundesrechtlich in § 1 Abs. 3 BJagdG; landesrechtlich z. B. im JWMG).
Waidgerechtigkeit ist kein bloßer Brauch oder Vereinsrecht, sondern ausdrücklich normiert. Sie verpflichtet Jäger weidgerecht zu handeln; Details regeln Bund und Länder in ihren Jagdgesetzen.
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