Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-5-2021

Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten sind,

Kurze Antwort

Das Beachten der allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben, nämlich im Jagdrecht verankert (bundesrechtlich in § 1 Abs. 3 BJagdG; landesrechtlich z. B. im JWMG).

  • A)ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts.
  • B)ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen.
  • C)ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt.
  • D)ist im JWMG gesetzlich vorgeschrieben.
Erklärung

Waidgerechtigkeit ist kein bloßer Brauch oder Vereinsrecht, sondern ausdrücklich normiert. Sie verpflichtet Jäger weidgerecht zu handeln; Details regeln Bund und Länder in ihren Jagdgesetzen.

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