Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-79-2021

Der Durchmesser des Sehfeldes in Meter ist angegeben:

Kurze Antwort

Der Sehfelddurchmesser wird bei Ferngläsern und Spektiven auf 1000 m und beim Zielfernrohr auf 100 m Beobachtungsentfernung angegeben.

  • A)Bei Ferngläsern / Spektiven auf eine Beobachtungsentfernung von 1000 m, beim Zielfernrohr auf eine Beobachtungsentfernung von 100 m.
  • B)Bei Zielfernrohr, Ferngläsern und Spektiven auf eine Beobachtungsentfernung von 1000 m.
  • C)Bei Zielfernrohr und Spektiven auf eine Beobachtungsentfernung von 100 m, bei Ferngläsern auf eine Beobachtungsentfernung von 1000 m.
Erklärung

In der Jagdpraxis ist das Sehfeld normiert: 1000 m für Beobachtungsoptiken (Fernglas/Spektiv) und 100 m für Zielfernrohre. So lassen sich unterschiedliche Optiken vergleichbar bewerten.

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