Kurze Antwort
Nein, ein Jagdscheininhaber darf ohne behördliche Anordnung oder tierärztliche Maßnahme keinen Stier töten; dies fällt nicht unter weidgerechte Jagdausübung, sondern unter Tierschutz- bzw. Gefahrenabwehrrecht.
Nutztiere unterliegen nicht dem Jagdrecht. Das Töten wäre ohne vernünftigen Grund und Zuständigkeit unzulässig; zuständig sind Tierarzt, Halter mit tierschutzkonformer Tötung oder Behörden/Polizei, die ggf. Maßnahmen anordnen.
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