Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-37-2021

Der Erwerb von Langwaffenmunition ist für den Jäger

Kurze Antwort

Der Erwerb von Langwaffenmunition ist für den Jäger zahlenmäßig und kalibermäßig unbegrenzt.

  • A)zahlenmäßig begrenzt.
  • B)zahlenmäßig unbegrenzt.
  • C)kalibermäßig unbegrenzt.
  • D)kalibermäßig begrenzt.
Erklärung

Ein gültiger Jagdschein genügt als Erwerbsberechtigung. Langwaffenmunition darf in jedem Kaliber und in beliebiger Menge erworben werden.

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