Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-19-2021

Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem JWMG verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen Stellen kann der Autofahrer dies anzeigen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten., Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. und Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.

  • A)Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
  • B)Bei der Versicherung.
  • C)Bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft.
  • D)Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle.
  • E)Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.
Erklärung

Bitte zuerst das Bundesland nennen, da die Anzeigepflichten landesrechtlich geregelt sind. Allgemein gilt: Wildunfälle mit Schalenwild sind unverzüglich zu melden – wahlweise an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder die nächst erreichbare Polizeidienststelle; teils ist auch die Anzeige bei der zuständigen Gemeindebehörde zulässig/vorgesehen. Versicherung oder Jagdgenossenschaftsvorsitzender sind für die Unfallanzeige nicht zuständig. Regulations may vary depending on the federal state.

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