Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-14-2021

Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:

Kurze Antwort

Richtig sind: Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition. und Erwerbsberechtigung für Langwaffen.

  • A)Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
  • B)Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
  • C)Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
  • D)Schießerlaubnis.
  • E)Erwerbsberechtigung für Langwaffen.
Erklärung

Richtig sind 1 und 5: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du Langwaffen erwerben und Langwaffenmunition kaufen – der Jagdschein gilt hier als Erwerbs- bzw. Munitionserwerbsberechtigung. Für Kurzwaffen und deren Munition brauchst du hingegen Einträge in der WBK; ein Jagdschein ist keine generelle Schießerlaubnis und berechtigt nicht zum Führen auf öffentlichen Veranstaltungen.

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