Kurze Antwort
Richtig sind: Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition. und Erwerbsberechtigung für Langwaffen.
Richtig sind 1 und 5: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du Langwaffen erwerben und Langwaffenmunition kaufen – der Jagdschein gilt hier als Erwerbs- bzw. Munitionserwerbsberechtigung. Für Kurzwaffen und deren Munition brauchst du hingegen Einträge in der WBK; ein Jagdschein ist keine generelle Schießerlaubnis und berechtigt nicht zum Führen auf öffentlichen Veranstaltungen.
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