Kurze Antwort
Richtig sind: Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen. und Er muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
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