Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-50-2021

Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

Kurze Antwort

Der Jagderlaubnisschein bedarf der Unterschrift aller Mitpächter, sofern keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.

  • A)der Unterschrift eines der Mitpächter.
  • B)der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.
  • C)der Genehmigung der Jagdbehörde.
  • D)der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.
Erklärung

Mehrere Mitpächter bilden eine Gemeinschaft und müssen gemeinschaftliche Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen. Daher ist die Jagderlaubnis nur wirksam, wenn alle Mitpächter unterzeichnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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