Kurze Antwort
Der Jagderlaubnisschein bedarf der Unterschrift aller Mitpächter, sofern keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.
Mehrere Mitpächter bilden eine Gemeinschaft und müssen gemeinschaftliche Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen. Daher ist die Jagderlaubnis nur wirksam, wenn alle Mitpächter unterzeichnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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