Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-50-2021

Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

Kurze Antwort

Richtig ist: der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.

  • A)der Unterschrift eines der Mitpächter.
  • B)der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.
  • C)der Genehmigung der Jagdbehörde.
  • D)der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.

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