Kurze Antwort
Zulässig ohne besondere Genehmigung sind die Drückjagd, die Nutzung von Nachtsicht- oder Wärmebildvorsatzgeräten an der Kirrung sowie die Nachtjagd an der Kirrung; Scheinwerfer an der Waffe und Saufänge sind nicht erlaubt.
Drückjagd und Nachtjagd auf Schwarzwild an Kirrungen sind gesetzlich gestattet; Waffen-Scheinwerfer und Saufänge bedürfen einer Genehmigung bzw. sind verboten. Vorsatzgeräte mit elektronischer Bildverstärkung dürfen jagdlich verwendet werden. Regulations können je nach Bundesland variieren.
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