Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-77-2021

Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche Jagdarten oder Jagdmöglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Kurze Antwort

Zulässig ohne besondere Genehmigung sind die Drückjagd, die Nutzung von Nachtsicht- oder Wärmebildvorsatzgeräten an der Kirrung sowie die Nachtjagd an der Kirrung; Scheinwerfer an der Waffe und Saufänge sind nicht erlaubt.

  • A)Drückjagd.
  • B)Verwendung von Nachtsicht- oder Wärmebildvorsatzgeräten an der Kirrung.
  • C)Verwendung von an der Waffe montierten Scheinwerfern bei der Nachtjagd.
  • D)Anlage von Saufängen.
  • E)Nachtjagd an der Kirrung.
Erklärung

Drückjagd und Nachtjagd auf Schwarzwild an Kirrungen sind gesetzlich gestattet; Waffen-Scheinwerfer und Saufänge bedürfen einer Genehmigung bzw. sind verboten. Vorsatzgeräte mit elektronischer Bildverstärkung dürfen jagdlich verwendet werden. Regulations können je nach Bundesland variieren.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten