Kurze Antwort
Nicht gedeckt sind das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen außerhalb von Wegen während der Nutzzeit sowie das Fahren mit Kraftfahrzeugen.
Das allgemeine Betretungsrecht gilt für Erholung zu Fuß oder z. B. auf Skiern/Schlitten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Nutzzeit sind tabu, und motorisierte Fahrzeuge dürfen die freie Landschaft grundsätzlich nicht befahren.
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