Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-46-2021

Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts alleine zusteht, darf nicht mehr umfassen als

Kurze Antwort

Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts alleine zusteht, darf höchstens 1.000 Hektar betragen.

  • A)150 ha
  • B)250 ha
  • C)999 ha
  • D)1.000 ha
Erklärung

Nach § 11 BJagdG liegt die Pachthöchstfläche bei 1.000 ha. Dabei werden auch Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen angerechnet; daher sind geringere Werte wie 150, 250 oder 999 ha falsch.

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