Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-224-2021

Die gesetzliche Mindestgröße eines Hundezwingers (ohne die Grundfläche der Hundehütte) beträgt für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe

Kurze Antwort

Für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 m² betragen.

  • A)6 m²
  • B)8 m²
  • C)10 m²
  • D)12 m²
Erklärung

Die Mindestgröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 m² vorgeschrieben; die Fläche der Hundehütte wird dabei nicht angerechnet.

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