Kurze Antwort
Für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 m² betragen.
Die Mindestgröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 m² vorgeschrieben; die Fläche der Hundehütte wird dabei nicht angerechnet.
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