Kurze Antwort
Richtig ist: Schwarzwild.
In Baden-Württemberg ist die Anzahl der Kirrstellen revierbezogen nur für Schwarzwild limitiert. Hintergrund: Kirrungen dienen hier der lenkenden Bejagung von Sauen und zur Schadensbegrenzung; für anderes Schalenwild (z. B. Rehwild, Rotwild) sind solche zahlenmäßigen Beschränkungen der Kirrstellen nicht vorgesehen. Regulations may vary depending on the federal state.
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