Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-233-2021

Die Zahl der zulässigen Kirrstellen pro Revier ist in Baden-Württemberg begrenzt bei

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild.

  • A)Schwarzwild
  • B)Schalenwild
  • C)Rehwild
  • D)Wiederkäuendem Schalenwild
  • E)Rotwild
Erklärung

In Baden-Württemberg ist die Anzahl der Kirrstellen revierbezogen nur für Schwarzwild limitiert. Hintergrund: Kirrungen dienen hier der lenkenden Bejagung von Sauen und zur Schadensbegrenzung; für anderes Schalenwild (z. B. Rehwild, Rotwild) sind solche zahlenmäßigen Beschränkungen der Kirrstellen nicht vorgesehen. Regulations may vary depending on the federal state.

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