Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-138-2021

Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat. und Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.
  • C)Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.
  • D)Nein, unter keinen Umständen.

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