Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-180-2021

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?

Kurze Antwort

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.

  • A)Ja, ab einem Alter von 12 Jahren.
  • B)Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
  • C)Ja, ab einem Alter von 15 Jahren.
  • D)Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
Erklärung

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verbietet die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Nachsuchen ausdrücklich. Dies dient dem Waidwerksschutz und der Sicherheit, da Nachsuchen unübersichtlich und gefährlich sein können.

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