Kurze Antwort
Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verbietet die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Nachsuchen ausdrücklich. Dies dient dem Waidwerksschutz und der Sicherheit, da Nachsuchen unübersichtlich und gefährlich sein können.
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