Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-12-2021

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Nein, als Jäger dürfen Sie eine auf Sie registrierte Pistole auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers ohne besondere Erlaubnis nicht führen.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  • C)Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  • D)Nein.
Erklärung

Der Jagdschein berechtigt nur zum Führen von Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung. Für das Führen einer Pistole außerhalb der Jagdausübung benötigen Sie grundsätzlich einen Waffenschein; die Waffenbesitzkarte genügt nicht.

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