Kurze Antwort
Nein, als Jäger dürfen Sie eine auf Sie registrierte Pistole auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers ohne besondere Erlaubnis nicht führen.
Der Jagdschein berechtigt nur zum Führen von Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung. Für das Führen einer Pistole außerhalb der Jagdausübung benötigen Sie grundsätzlich einen Waffenschein; die Waffenbesitzkarte genügt nicht.
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