Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-12-2021

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  • C)Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  • D)Nein.

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