Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-228-2021

Dürfen gestreifte Frischlinge mit der Patrone .222 Remington in Baden-Württemberg erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, aber nur wenn sie älter als 6 Monate sind.
Erklärung

Richtig ist „Ja“. In Baden-Württemberg gilt: Für Rehwild genügt E100 ≥ 1.000 J (z. B. .222 Rem.), für anderes Schalenwild (auch Frischlinge/Schwarzwild) sind Kaliber ≥ 6,5 mm und E100 ≥ 2.000 J vorgeschrieben. Ausnahme: Gestreifte Frischlinge dürfen aus Tierschutz- und Seuchenpräventionsgründen abweichend auch mit .222 Rem. bejagt werden; daher Antwort 2. Regulations may vary depending on the federal state.

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