Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. In Baden-Württemberg gilt: Für Rehwild genügt E100 ≥ 1.000 J (z. B. .222 Rem.), für anderes Schalenwild (auch Frischlinge/Schwarzwild) sind Kaliber ≥ 6,5 mm und E100 ≥ 2.000 J vorgeschrieben. Ausnahme: Gestreifte Frischlinge dürfen aus Tierschutz- und Seuchenpräventionsgründen abweichend auch mit .222 Rem. bejagt werden; daher Antwort 2. Regulations may vary depending on the federal state.
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