Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-229-2021

Dürfen Kaninchen und Rehwild in Baden-Württemberg mit Pfeil und Bogen erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, wenn die Auftreffenergie des Pfeils mindestens 1000 Joule beträgt.
  • C)Ja, aber nur Rehwild.
  • D)Ja, aber nur Kaninchen.
Erklärung

Nein, die Bogenjagd ist in Deutschland generell unzulässig. § 19 BJagdG (sachliche Verbote) verbietet das Schießen auf Schalenwild mit Bolzen oder Pfeilen; für sonstiges Wild wie Kaninchen ist die Jagd mit Pfeil und Bogen ebenfalls nicht zugelassen. Regelungen können landesweit variieren, aber ein Erlaubnistatbestand für Bogenjagd besteht in Baden‑Württemberg nicht.

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