Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-185-2021

Ein am Abend eines Herbsttages beschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Der erste Schuss war ein Waidwundschuss. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischbeschau zugeführt werden?

Kurze Antwort

Ja, das Stück muss grundsätzlich der amtlichen Fleischbeschau zugeführt werden.

  • A)Nur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
  • B)Nicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
  • C)Ja, grundsätzlich.
  • D)Nein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.
Erklärung

Bei einem Waidwundschuss und einer Nachsuche bis zum nächsten Morgen besteht der Verdacht auf bedenkliche Merkmale. Eine sorgfältige Reinigung oder die Verwendung für den Eigenbedarf hebt die Untersuchungspflicht nicht auf.

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