Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-185-2021

Ein am Abend eines Herbsttages beschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Der erste Schuss war ein Waidwundschuss. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischbeschau zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, grundsätzlich.

  • A)Nur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
  • B)Nicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
  • C)Ja, grundsätzlich.
  • D)Nein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.

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