Kurze Antwort
Ja, das Stück muss grundsätzlich der amtlichen Fleischbeschau zugeführt werden.
Bei einem Waidwundschuss und einer Nachsuche bis zum nächsten Morgen besteht der Verdacht auf bedenkliche Merkmale. Eine sorgfältige Reinigung oder die Verwendung für den Eigenbedarf hebt die Untersuchungspflicht nicht auf.
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