Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-235-2021

Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.

Kurze Antwort

Richtig ist: Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

  • A)Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
  • B)Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.
  • C)Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.
  • D)Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.

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