Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-235-2021

Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.

Kurze Antwort

Ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wäre die Anlage einer Äsungsfläche in einer Wacholderheide ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

  • A)Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
  • B)Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.
  • C)Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.
  • D)Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.
Erklärung

Wacholderheiden sind gesetzlich geschützte Biotope; Eingriffe, die sie zerstören oder erheblich beeinträchtigen, sind unzulässig. Maßnahmen wie Humusauftrag und Einsaat bedürfen daher einer behördlichen Genehmigung.

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