Kurze Antwort
Ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wäre die Anlage einer Äsungsfläche in einer Wacholderheide ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
Wacholderheiden sind gesetzlich geschützte Biotope; Eingriffe, die sie zerstören oder erheblich beeinträchtigen, sind unzulässig. Maßnahmen wie Humusauftrag und Einsaat bedürfen daher einer behördlichen Genehmigung.
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