Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-214-2021

Ein Damwildhalter ohne Jagdschein bittet Sie als Jäger, für ihn einige Hirsche in seinem Gehege, das in Ihrem Revier liegt, mit der Jagdwaffe zu töten. Welche Aussagen treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. und Sie brauchen einen Sachkundenachweis.

  • A)Als Revierinhaber können Sie das ohne weiteres tun.
  • B)Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
  • C)Sie brauchen einen Sachkundenachweis.
  • D)Sie müssen den Abschuss der unteren Jagdbehörde anzeigen.
  • E)Sie müssen das erlegte Gehegewild auf Ihrer Streckenliste eintragen.
Erklärung

Im Gehege gehaltenes Damwild gilt als Nutztier, nicht als jagdbares Wild. Das Töten mit der Jagdwaffe ist waffenrechtlich nur mit vorheriger Schießerlaubnis der zuständigen Behörde zulässig; zudem ist die waffenrechtliche Sachkunde erforderlich. Abschussanzeige und Streckenliste entfallen, weil es sich nicht um Jagdausübung/Hegepflicht im Revier handelt.

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