Kurze Antwort
Richtig sind: Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. und Sie brauchen einen Sachkundenachweis.
Im Gehege gehaltenes Damwild gilt als Nutztier, nicht als jagdbares Wild. Das Töten mit der Jagdwaffe ist waffenrechtlich nur mit vorheriger Schießerlaubnis der zuständigen Behörde zulässig; zudem ist die waffenrechtliche Sachkunde erforderlich. Abschussanzeige und Streckenliste entfallen, weil es sich nicht um Jagdausübung/Hegepflicht im Revier handelt.
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