Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-81-2021

Ein erlegtes, nicht abgekommenes von Rachenbremsenlarven befallenes Stück Rehwild,

Kurze Antwort

Ein erlegtes, nicht abgekommenes und von Rachenbremsenlarven befallenes Stück Rehwild ist in der Regel genusstauglich.

  • A)ist i. d. R. genusstauglich
  • B)darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden
  • C)muss der Fleischbeschau zugeführt werden
  • D)ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet
Erklärung

Rachenbremsenbefall beeinträchtigt die Genusstauglichkeit nicht, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale oder Veränderungen vorliegen. Eine amtliche Fleischuntersuchung ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.

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