Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-224-2021

Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für

Kurze Antwort

Richtig sind: Frischlinge und Rehwild.

  • A)Frischlinge
  • B)Füchse
  • C)Rehwild
  • D)Feldhasen
Erklärung

Richtig sind hier Frischlinge (Schwarzwild) und Rehwild. Nach JWMG § 4 sind Autofahrer verpflichtet zu melden, wenn sie Schalenwild angefahren haben. Melden müssen sie dies unverzüglich bei der jagdausübungsberechtigten Person, der Gemeindebehörde oder nächsten Polizeidienststelle. Fuchs und Feldhase gehören nicht zum Schalenwild.

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