Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-39-2021

Ein Freund, der auch Jäger ist, möchte Ihren Repetierer zur Jagd ausleihen. Was ist richtig?

Kurze Antwort

Sie dürfen den Repetierer einem berechtigten Jäger für höchstens einen Monat verleihen.

  • A)Ich darf die Waffe nicht verleihen.
  • B)Ich darf die Waffe nur für eine Woche verleihen.
  • C)Ich darf die Waffe für einen Monat verleihen.
  • D)Ich darf die Waffe nur für zwei Wochen verleihen.
Erklärung

Für die Leihe einer Langwaffe muss der Freund einen gültigen Jagdschein besitzen. Ein datierter Leihschein ist beim Führen und Transportieren der Waffe mitzuführen.

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