Kurze Antwort
Sie dürfen den Repetierer einem berechtigten Jäger für höchstens einen Monat verleihen.
Für die Leihe einer Langwaffe muss der Freund einen gültigen Jagdschein besitzen. Ein datierter Leihschein ist beim Führen und Transportieren der Waffe mitzuführen.
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