Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-170-2021

Ein hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 55 JWMG bezüglich "Schutzvorrichtungen vor Wildschäden" ist

Kurze Antwort

Tabak gilt als hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 55 JWMG und fällt damit unter besondere Schutzvorschriften gegen Wildschäden.

  • A)Hafer.
  • B)Erdbeeren
  • C)Tabak.
  • D)Gerste.
  • E)Mais
Erklärung

Hochwertige Handelsgewächse sind besonders wertvolle, arbeits- und kostenintensive Kulturen; dazu zählt Tabak, nicht jedoch Hafer, Gerste, Mais oder Erdbeeren. Für solche Kulturen können strengere Anforderungen an Schutzvorrichtungen gelten.

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